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Von der Kanzlei Waldorf Frommer liegt mir eine aktuelle Abmahnung vom 18.06.2013 wegen des unerlaubten Uploads des Musikalbums „Wrecking Ball“ in der Special Edition von Bruce Springsteen vor. In der Abmahnung von Waldorf Frommer wird die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 956,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Handeln Sie nicht vorschnell!
Beim Erhalt einer solchen Abmahnung ist es wichtig, innerhalb der genannten Fristen zu handeln und keine unüberlegten Entscheidungen zu treffen. Die in der Abmahnung genannten Zahlungsansprüche sollten im Vorfeld von einem rechtskundigen Anwalt geprüft werden. Dieser prüft in ihrem Einzelfall, ob die Haftung gemindert oder sogar ausgeschlossen werden kann.
Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.
Insbesondere in Hinblick auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte man als abgemahnte Person Vorsicht walten lassen. In vielen Fällen beinhalten die vorformulierten Erklärungen mehr Verpflichtungen als rechtlich notwendig sind. Bei der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie stets innerhalb der von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer sehr kurz bemessenen Abgabefristen handeln. In keinem Fall sollte die beigelegte Unterlassungserklärung ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt unterschrieben oder der in der Abmahnung ausgewiesene Betrag gezahlt werden.
Wir haben bereits sehr viele Mandanten vertreten die eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben. Gern stehen wir auch Ihnen rechtsberatend zur Seite.