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Die Anwälte von Waldorf Frommer sprechen Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken über Tauschbörsen aus. Aktuell liegt mir eine Abmahnung vom 01.07.2013 vor, in der es um die unerlaubte Verbreitung der 1. Staffel der Serie „The Americans“ geht.
Die Ansprüche können in jedem Fall reduziert werden. In manchen Fällen ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalls sogar ein vollständiger Haftungsausschluss möglich.
Die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie in keinem Fall unterschreiben. Denn oft enthalten diese höhere Zahlungsverpflichtungen als eigentlich notwendig sind. Zudem würden Sie mit der Abgabe dieser Erklärung die Schuld anerkennen. Wichtig ist daher stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der von Waldorf Frommer sehr kurz bemessenen Fristen. Holen Sie deshalb nach Erhalt einer solchen Abmahnung Rat von einem rechtskundigen Anwalt ein.
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss.
Die Abmahnung wird ausgesprochen, da die Rechtsanwälte Waldorf Frommer davon ausgehen, dass Sie oder eine dritte Person über Ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Es wird konkret vorgeworfen, die 1. Staffel von „The Americans" innerhalb einer Tauschbörse anderen Benutzern zum Download angeboten zu haben. Dies ist oftmals schon dann der Fall, wenn das urheberrechtlich geschützte Werk heruntergeladen wird. Gerade durch diesen Download findet im Hintergrund der Tauschbörse ein Upload statt, durch den die Möglichkeit für andere Tauschbörsennutzer geschaffen wird, diese Dateien ebenfalls herunterzuladen.
Handeln Sie nicht unüberlegt und holen Sie rechtskundigen Rat ein.
Wir haben bereits sehr viele Mandanten vertreten die eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben. Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote für Sie bereit.